
Automobilrecht
Ihre Ansprechpartner für das
Automobilrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. jur. Christian Keller
Wir sind seit vielen Jahren für eine Vielzahl von Autohändlern tätig, sowohl im Inland, als auch im Ausland. Zu unseren Mandanten zählen Großhändler im Inland und europäischen Ausland.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beim Autohandel auf Händlerseite stehen wir aber auch zumeist unerfahrenen Käufern zur Seite. Wir kennen die Argumentation der Gegenseite im Bereich des Automobilrechts bestens, können Sie also auch als Käufer hervorragend vertreten und mit Tricks der Verkäufer vorbeugen.
Im Kaufvertragsrecht muss vor der Ausübung von Gewährleistungsrechten regelmäßig eine (nachweislich zugegangene) Aufforderung der Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung erfolgen. Scheitert es bereits daran (oder gegebenenfalls an der Nachweisbarkeit des Zugangs), ist das Scheitern eines gerichtlichen Verfahrens ebenfalls bereits vorprogrammiert. Regelmäßig kann der Autokäufer nicht einmal genau sagen, mit welcher Person er auf Verkäuferseite gesprochen hat.
Dies ist nur eines einer Vielzahl von Beispielen, bei denen die Wahrung von Rechten aus rein formalen Gründen scheitert. Die Rechtsprechung ist auch keineswegs so eindeutig, wie es häufig propagiert wird. Denn die Gesetzesänderung in § 476 BGB führt keineswegs zwingend zum Prozesserfolg.
Einerseits muss ein Mangel keineswegs auch ein Mangel im Sinne des Gesetzes sein und liegt auch hier häufig das Problem, warum Verfahren zum Erfolg geführt werden können oder gegebenenfalls nicht.
Am 13.4.2011 wird der BGH entscheiden, wo sich der Erfüllungsort für eine Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) befindet (VIII ZR 220/10). Dies ist beispielsweise nach Kauf eines Autos entscheidend für die Frage, ob der Händler verlangen kann, dass der Käufer das Fahrzeug zum Zwecke der Mangelbeseitigung bringen oder er das Fahrzeug abholen muss.
Rechtsanwalt Dr. Keller ist Mitglied auch in einer französischen Vereinigung von Rechtsanwälten im Automobilrecht und seit Jahren auf diesem Gebiet erfahren, da wir auch ausländische Gesellschaften bei dem inländischen Erwerb von Fahrzeugen und der Geltendmachung von Rechten gegenüber dem deutschen Händler vertreten. Wir stehen Ihnen also auch Ihnen gerne helfend zur Seite!
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